Die Mitgliederversammlung der Gemeinnützigen Baugenossenschaft eG. Soest genehmigt den Jahresabschluss und bestimmt mit über die Verteilung eines Gewinns. Darüber hinaus wird die Mitgliederversammlung über den Geschäftsverlauf sowie beabsichtigte und abgeschlossene Modernisierungsprojekte informiert.